Sicherheit ist für uns beim Hüpfburgenverleih von größter Bedeutung.
Hüpfburg ist nicht gleich Hüpfburg
Oft kommen Hüpfburgen zum Einsatz die nicht DIN EN 14960 entsprechen. Das ist zwar für den Verleiher günstiger (weil die Hüpfburgen nur ein Bruchteil in der Anschaffung kosten) aber für den Kunden gefährlich sind.
Daher setzen wir nur auf Hüpfburgen die DIN EN 14960 zertifiziert sind.
Denn nur professionelle Hüpfburgen (und das sind nicht die leichten aus Nylongewebe) die aus schwer entflammbaren (B1) PVC gefertigt werden und entsprechende Prüfkriterien bestehen, sind Hüpfburgen mit DIN EN 14960 Zertifizierung.
Die Norm EN 14960 gilt für aufblasbare Spielgeräte (Hüpfburgen, Riesenrutschen oder Hindernisparcours) für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von 14 Jahren und darunter, entweder einzeln oder zu mehreren.
Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen für aufblasbare Spielgeräte (Hüpfburgen, Riesenrutschen oder Hindernisparcours), auf oder in denen die Hauptbetätigungen Springen und Rutschen sind, fest.
Sie legt Maßnahmen für die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten befassten Stellen zu beachten sind.
Sie legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest. Die Anforderungen wurden unter Berücksichtigung des Risikofaktors, ausgehend von den verfügbaren Daten, festgelegt.
Die Norm EN 14960 legt die Anforderungen fest, durch die ein Kind vor den Gefahren geschützt wird, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt.
Wir stellen sicher, dass alle unsere Hüpfburgen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden.
Unsere geschulten Mitarbeiter überprüfen vor jeder Vermietung den Zustand der Hüpfburgen und stellen sicher, dass sie ordnungsgemäß aufgebaut sind.
Unsere Hüpfburgen sind robust und strapazierfähig, um den Kindern ein sicheres und spaßiges Erlebnis zu bieten.
Wir achten auch darauf, dass die Hüpfburgen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Selbstverständlich sind Fangschutzmatten bei uns obligatorisch.
Zudem sorgen wir dafür, dass die Hüpfburgen auf weichem Untergrund aufgestellt werden, um mögliche Verletzungen bei Stürzen zu minimieren.
Unsere Sicherheitsbestimmungen sind Bestandteil des Leihvertrages.
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